train-transfer.de Dienstleistungen Transfermaßnahmen
TRANSFERGESELLSCHAFT UND TRANSFERAGENTUR
Transferagenturen und Transfergesellschaften sind die klassischen von der Agentur für Arbeit gemäß §§ 110 und 111 SGB III geförderten Placement-Programme für einen sozialverträglichen Personalabbau. Oft gehen die beiden Transfermaßnahmen Hand in Hand – starten also mit einer Transferagentur und werden in Übereinstimmung mit dem Sozialplan als eine Transfergesellschaft weitergeführt. Verlassen Sie sich vom ersten Kontakt an auf unsere Erfahrung, unsere Kompetenz und unser Organisationsgeschick, unser Engagement und die Empathie, die wir allen Beteiligten entgegenbringen.
Transferberatung und Projektdurchführung
Wir beraten ausführlich zu geeigneten Maßnahmen, erläutern die gesetzlichen Rahmenbedingungen, erklären die Unterschiede zwischen unterschiedlichen Transfermaßnahmen und kalkulieren detailliert die zu erwartenden Kosten.
Innerhalb der Transferprojekte besteht unser Leistungsspektrum aus Information, Profiling, Betreuung und Coaching, Trainings, aktiver Stellenvermittlung, professionellem Prozess- und Projektmanagement und gegebenenfalls fachlichen Qualifizierungen. Alle Transferprojekte setzen wir gemäß unseres Qualitätmanagementsystems um. Die TRAIN verfügt selbstverständlich über die AZAV-Zertifizierung.
Die oben genannten Transferdienstleistungen können mit weiteren Bausteinen wie einer Rentenberatung ergänzt werden. Dank der Einbettung in die Unternehmensgruppe des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft (bbw-Gruppe) sowie durch weitere Kooperationen können wir unsere Dienstleistungen bundesweit anbieten und dabei auf die jeweilige Infrastruktur sowie auf fundierte regionale Arbeitsmarktkenntnisse zurückgreifen. Außerdem haben wir mit der bbw-Gruppe die Möglichkeit, im benötigten Zeitraum maßgeschneiderte Weiterbildungen für vorgegebene Gruppengrößen zu konzipieren und umzusetzen. Grundsätzlich sind wir bei den Themen Weiterbildung und Qualifizierung jedoch an keinen bestimmten Bildungsträger gebunden.
Die Transfergesellschaft
Die Transfergesellschaft gemäß § 111 SGB III verschafft den Betroffenen eine Übergangszeit und kann Kündigungen vermeiden. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein sogenannter Dreiseitiger Vertrag geschlossen, in dem das alte Arbeitsverhältnis aufgehoben und gleichzeitig ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft abgeschlossen wird.
Der Wechsel in die Transfergesellschaft erfolgt nach einem Profiling, das über eine Transferagentur gemäß § 110 SGB III gefördert werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind finanziell abgesichert durch Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KUG), welches durch den bisherigen Arbeitgeber aufgestockt werden kann. Die gewonnene Zeit in der Transfergesellschaft nutzen sie für Coachings, Weiterbildungen und Vermittlungsaktivitäten für ihre Umorientierung.
Fakten zur Transfergesellschaft auf einen Blick
- Gefördert nach § 111 SGB III über Transfer-Kurzarbeitergeld
- Berücksichtigung der gesetzlichen Fördervoraussetzungen
- Laufzeit: maximal 12 Monate mit Förderung
- Die TRAIN als neuer Arbeitgeber
- Wohnortnahes Training und Coaching, jederzeit auch virtuell möglich
- Fachliche Qualifizierungen, ggf. bezuschusst durch die Agentur für Arbeit nach § 111a (SGB III)
- Zugang für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum TRAIN Campus
Die Transferagentur
In manchen betrieblichen Situationen kommt keine Transfergesellschaft in Frage. Dennoch kann das Bestreben eines Unternehmens, seine Beschäftigten bei der Suche nach einer neuen beruflichen Aufgabe bestmöglich zu unterstützen, finanziell gefördert werden. Dies ist der Fall bei der Transferagentur gemäß § 110 SGB III, bei der sich die Agentur für Arbeit mit einem finanziellen Zuschuss zu den Trainings- und Beratungskosten beteiligt. In der Transferagentur sind die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen bis zum Ende der individuellen Kündigungsfrist weiterbeschäftigt und für die Trainings und Coachingeinheiten freigestellt. Alternativ kann eine Transferagentur auch nur das Profiling umfassen.
Fakten zur Transferagentur auf einen Blick
- Gefördert nach § 110 SGB III, maximal 2.500 € pro Beschäftigte
- Berücksichtigung der gesetzlichen Fördervoraussetzungen
- Laufzeit: maximal bis zum Ende der individuellen Kündigungsfrist
- Freistellung für Trainings- und Coachingeinheiten
- Umsetzung meist direkt im Betrieb, jederzeit virtuell möglich
- Ggf. fachliche Qualifizierungen
- Zugang für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum TRAIN Campus
Ihre Ansprechpartnerin
Simone Körner
Leitung Vertrieb & Beratung
Telefon:
09070 9691-16
E-Mail:
simone.koerner@train-transfer.de
WIR BERATEN SIE GERNE
Bei allen Fragen zu unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten.
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